Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen – Storehunt im Landshut Park
1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion und des damit verbundenen Gewinnspiels ist:
Landshut Park
Ludwig-Erhard-Straße 9
84034 Landshut
Deutschland
2. Gegenstand der Aktion
Der Veranstalter führt im Landshut Park die Aktion „Storehunt“ mit einem damit verbundenen Gewinnspiel durch.
Teilnehmende können bei Einkäufen in ausgewählten teilnehmenden Geschäften des Landshut Parks Sticker sammeln. Wer insgesamt 6 Storehunt-Sticker auf der dafür vorgesehenen Sammelkarte gesammelt hat, kann mit der vollständig beklebten Sammelkarte am Gewinnspiel teilnehmen.
Die Teilnahme an der Aktion und am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben und
ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie der SawatzkiMühlenbruch GmbH, deren Angehörige sowie alle unmittelbar an der Konzeption und Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen.
4. Teilnahmezeitraum
Die Aktion läuft vom 19. September 2026 bis einschließlich 02. Oktober 2026.
Die zum Gewinnspiel eingereichten Sammelkarten müssen innerhalb des für die Aktion vorgesehenen Teilnahmezeitraums abgegeben werden.
Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums eingereichte Sammelkarten können nicht berücksichtigt werden.
5. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt durch das Sammeln von insgesamt 6 Storehunt-Stickern auf der dafür vorgesehenen Sammelkarte.
Die Sticker sind bei einem Einkauf in den teilnehmenden Geschäften des Landshut Parks erhältlich.
An der Storehunt-Aktion nehmen folgende Geschäfte teil:
ALDI Süd
C&A
Caffé Gelato Italiano
Deichmann
Ernsting’s family
FUSSL Modestraße
Kaufland
Media Markt
mister*lady
Müller
Schuh Fuxx
Thalia
Für die Teilnahme am Gewinnspiel muss die Sammelkarte vollständig mit 6 gültigen Storehunt-Stickern beklebt sein.
Die vollständig ausgefüllte Sammelkarte muss innerhalb des Teilnahmezeitraums entsprechend der im Landshut Park kommunizierten Abgabemöglichkeit eingereicht werden.
Unvollständige, unleserliche, manipulierte oder verspätet eingereichte Sammelkarten können nicht berücksichtigt werden.
6. Teilnahmevoraussetzung und Kauf
Für den Erhalt eines Storehunt-Stickers ist ein Einkauf in einem der teilnehmenden Geschäfte erforderlich.
Die Höhe des Einkaufswertes hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance, sofern im Rahmen der Aktion nichts Abweichendes kommuniziert wird.
Sind die Voraussetzungen für eine gültige Teilnahme erfüllt, werden alle gültigen Teilnahmen bei der Gewinnerermittlung gleichbehandelt.
7. Gewinn
Unter allen gültigen Teilnahmen wird ein Gutschein eines Geschäfts beziehungsweise Anbieters aus dem Landshut Park verlost.
Der genaue Wert und gegebenenfalls das ausstellende Geschäft des zu gewinnenden Gutscheins ergeben sich aus der jeweiligen Ankündigung der Storehunt-Aktion beziehungsweise der Kommunikation im Landshut Park.
Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf andere Personen ist ausgeschlossen.
Sollte der ausgelobte Gewinn aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar sein, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzgewinn bereitzustellen.
8. Ermittlung der Gewinner
Die Gewinnerin oder der Gewinner wird nach Ablauf des Teilnahmezeitraums per Zufallsprinzip aus allen gültigen Teilnahmen ermittelt.
Jede gültige und vollständig ausgefüllte Sammelkarte nimmt entsprechend diesen Teilnahmebedingungen an der Verlosung teil.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Benachrichtigung und Gewinnabwicklung
Die Gewinnerin oder der Gewinner wird über die auf der Sammelkarte beziehungsweise im Rahmen der Teilnahme angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt, beispielsweise
telefonisch,
per E-Mail oder
schriftlich.
Die Gewinnerin oder der Gewinner ist verpflichtet, sich innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung zurückzumelden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder kann die Gewinnerin beziehungsweise der Gewinner aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Kontaktdaten nicht erreicht werden, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, eine neue Gewinnerin beziehungsweise einen neuen Gewinner zu ermitteln.
Der Gewinn ist, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, im Landshut Park abzuholen.
10. Ausschluss von Teilnehmenden
Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschließen, insbesondere bei
falschen Angaben zur Person,
manipulierten oder gefälschten Sammelkarten beziehungsweise Stickern,
Manipulationsversuchen bei der Durchführung der Aktion oder
sonstigen Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen.
Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes kann ein bereits zugesprochener Gewinn nachträglich aberkannt werden.
11. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für verloren gegangene, beschädigte, unvollständige oder verspätet abgegebene Sammelkarten sowie für Umstände, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
12. Datenschutz
12.1 Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ist der oben genannte Veranstalter.
12.2 Zweck der Verarbeitung
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich verwendet für
die Durchführung des Gewinnspiels,
die Prüfung der Teilnahmeberechtigung,
die Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinnerin oder des Gewinners sowie
die Abwicklung und Übergabe des Gewinns.
12.3 Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung der für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Soweit gesetzliche Pflichten bestehen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Soweit eine gesonderte Einwilligung erteilt wird, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
12.4 Datenkategorien
Im Rahmen des Gewinnspiels können insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:
Name,
Telefonnummer,
E-Mail-Adresse sowie
gegebenenfalls weitere für die Gewinnabwicklung erforderliche Kontaktdaten.
12.5 Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist.
Nach vollständigem Abschluss des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.
12.6 Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung oder Gewinnabwicklung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
12.7 Betroffenenrechte
Teilnehmende haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf
Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten,
Berichtigung unrichtiger Daten,
Löschung ihrer Daten,
Einschränkung der Verarbeitung,
Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie
Datenübertragbarkeit.
Darüber hinaus besteht das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
13. Einwilligung in Werbung
Eine Einwilligung in den Erhalt von Werbung ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel.
Sofern im Zusammenhang mit der Aktion eine gesonderte Einwilligung zur werblichen Kontaktaufnahme eingeholt wird, ist diese freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
14. Änderungen und vorzeitige Beendigung
Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion beziehungsweise das Gewinnspiel aus sachlichem Grund zu ändern, anzupassen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Dies gilt insbesondere bei technischen Problemen, Manipulationsversuchen, höherer Gewalt oder rechtlichen Gründen.
Hieraus entstehen keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, soweit gesetzlich zulässig.
15. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
